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KG, 14.06.2018 - 13 W 6/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1117 BGB, § 1154 Abs 1 BGB, § 1162 BGB, § 467 Abs 1 FamFG, § 468 Nr 2 FamFG
Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Hypothekenbriefes: Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Verlustes des Hypothekenbriefes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Kraftloserklärung eines Hypothekenbriefs
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Kraftloserklärung eines Hypothekenbriefs
- notar-drkotz.de
Kraftloserklärung Hypothekenbrief - Voraussetzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 1154
Voraussetzungen der Kraftloserklärung eines Hypothekenbriefs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 19.02.2018 - 70 II 54/17
- KG, 14.06.2018 - 13 W 6/18
Papierfundstellen
- NJ 2019, 254
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 06.07.2010 - 3 Wx 121/10
Ablehnung der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich eines …
Auszug aus KG, 14.06.2018 - 13 W 6/18
Dass ein Dritter über das Recht nicht außergrundbuchlich verfügt hat, ergibt sich aus ihrer eidesstattlichen Versicherung nicht: Denn der Erklärende kann nur sein eigenes Wissen glaubhaft machen, aber nicht Tatsachen, die er nicht selbst hat wahrnehmen können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 Wx 121/10, RNotZ 2012, 34 [bei juris LS und Rz. 21] sowie Keidel/Sternal, FamFG [19. Aufl. 2017] § 31 Rn. 12). - OLG Düsseldorf, 10.08.2016 - 3 Wx 153/15
Voraussetzungen der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs
Auszug aus KG, 14.06.2018 - 13 W 6/18
Ein Aufgebotsverfahren kommt nämlich nur in Betracht, wenn der Grundpfandgläubiger bekannt ist und lediglich der Brief abhandengekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2016 - 3 Wx 153/15, RNotZ 2018, 127 = BeckRS 2016, 126158; KG…, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 12 W 65/14, MDR 2015, 362 [bei juris Rz. 12]; KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 12 W 30/10, NotBZ 2011, 99 = BeckRS 2010, 27965)], aber nicht, wenn darüber hinaus - wie hier - unklar ist, wer Grundpfandgläubiger ist bzw. nicht glaubhaft gemacht ist, dass sich der Brief zuletzt in den Händen des das Aufgebotsverfahren betreibenden Beteiligten befunden hat. - KG, 25.10.2010 - 12 W 30/10
Aufgebotsverfahren: Antragsberechtigung bei einem Antrag auf Kraftloserklärung …
Auszug aus KG, 14.06.2018 - 13 W 6/18
Ein Aufgebotsverfahren kommt nämlich nur in Betracht, wenn der Grundpfandgläubiger bekannt ist und lediglich der Brief abhandengekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2016 - 3 Wx 153/15, RNotZ 2018, 127 = BeckRS 2016, 126158; KG…, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 12 W 65/14, MDR 2015, 362 [bei juris Rz. 12]; KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 12 W 30/10, NotBZ 2011, 99 = BeckRS 2010, 27965)], aber nicht, wenn darüber hinaus - wie hier - unklar ist, wer Grundpfandgläubiger ist bzw. nicht glaubhaft gemacht ist, dass sich der Brief zuletzt in den Händen des das Aufgebotsverfahren betreibenden Beteiligten befunden hat. - KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14
Kraftloserklärung Grundschuldbrief - Aufgebotsverfahren durch belasteten …
Auszug aus KG, 14.06.2018 - 13 W 6/18
Ein Aufgebotsverfahren kommt nämlich nur in Betracht, wenn der Grundpfandgläubiger bekannt ist und lediglich der Brief abhandengekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2016 - 3 Wx 153/15, RNotZ 2018, 127 = BeckRS 2016, 126158; KG, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 12 W 65/14, MDR 2015, 362 [bei juris Rz. 12]; KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 12 W 30/10, NotBZ 2011, 99 = BeckRS 2010, 27965)], aber nicht, wenn darüber hinaus - wie hier - unklar ist, wer Grundpfandgläubiger ist bzw. nicht glaubhaft gemacht ist, dass sich der Brief zuletzt in den Händen des das Aufgebotsverfahren betreibenden Beteiligten befunden hat.